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credo at work.einkaufsweisheit

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Mannschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, welches Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

John Ruskin (1819 – 1900)
Englischer Sozialreformer

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Unsere AGB gelten bei Auftragserteilung als anerkannt. Sollte eine der Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden, so werden die verbleibenden Klauseln davon nicht berührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die AGB gelten ab 08.06.2000. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen ausschließlich zwischen credo concept.communication (ccc) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

2. Auftrag

2.1 Schriftlich oder mündlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit.

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

2.2 Die AGB liegen allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbrauch, stillschweigende Vereinbarung oder Duldung nicht aufgehoben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn ccc ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Käufers. Insbesondere gilt im laufenden geschäftlichen email-Verkehr unter den Vertragsparteien (Kaufleute) während eines bereits bestehenden Auftragsverhältnisses ein Zusatz-Angebot bzw. eine Auftragserweiterung nach Ablauf einer Frist von 3 Tagen als angenommen.

3. Urheberrecht und Nutzungsrecht

3.1 Alle Urheberrechte an der Dienstleistung verbleiben bei ccc.

3.2 Jeder an ccc erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die Entwürfe und Werkzeichnungen von ccc als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen ccc insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

3.3 Nur für den ausgewählten Entwurf überträgt ccc die vereinbarten Nutzungsrechte dem Auftraggeber. Die anderen Entwürfe dürfen vom Käufer weder verwendet noch weitergegeben werden und bleiben Eigentum von ccc. Für diese Entwürfe gilt: Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Dies gilt analog für im Rahmen einer Wettbewerbspräsentation (Pitch) erstellte Entwürfe bei Nicht-zustande-kommen eines Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ccc, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Die Folgeschäden für ccc sind daraus allerdings noch nicht geregelt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die Nutzungsrechte erstrecken sich auf die zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung und Verwertung der gestellten Produktionsdateien.

3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich, schriftlich vereinbart worden ist.

3.5 Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und ccc.

3.6 ccc hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ccc zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann ccc 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

3.7 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Sollte er entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für fremde Vorlagen, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt ccc keine Haftung.

4. Vergütung

4.1 ccc kann dem Auftraggeber Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen über Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten ccc verfügbar sein.

4.2 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden ccc alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und ccc von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.3 Der Auftragnehmer kann seine weiteren Leistungen vom Ausgleich vorangegangener Rechnungen abhängig machen.

4.4 Falls nichts anderes vereinbart ist, besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder sehr hohen Rechnungssummen kann Voraus- oder Abschlagszahlung bis zu 50% verlangt werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in Euro, ohne Abzug, auf eines der Konten von ccc zu erfolgen.

4.5 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4.6 Versandkosten sind nicht enthalten und werden extra berechnet.

4.7 Bei Angebotserstellung nicht absehbare Mehrarbeit durch fehlerhafte Angaben oder aufgrund überdurchschnittlich vieler Änderungswünsche wird nach Stundenlohn berechnet.

4.8 Im Falle des Zahlungsverzugs oder wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage steht, ist ccc berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig, welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. Für geleistete Dienstleistungen gilt in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht ccc gegenüber. Uns bleibt das Wahlrecht vorbehalten, auch den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Gerät der Käufer in Verzug, so wird ccc von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank berechnen. Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn ccc eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Wechsel und Schecks werden unter üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Etwaige Einziehungs- und Nebenkosten trägt der Käufer. Bei nicht Begleichung offener Rechnungen gilt das aktuelle gesetzliche Mahnverfahren (neueste Fassung).

4.9 Zur Zahlung verpflichtet ist der Auftraggeber sowie gesamtschuldnerisch derjenige, der den Auftrag im fremden Namen, mündlich, schriftlich, unterschriftlich oder durch konkludentes Handeln erteilt.

4.10 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.11 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist ccc berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Rücksendung von Waren werden erst nach vorheriger Prüfung und schriftlicher Zustimmung durch ccc anerkannt. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung werden nicht angenommen.

5.2 ccc ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen sowie den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Scans, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen ebenso.

6. Lieferung, Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

6.1 Alle Lieferungen werden schnellstmöglich durchgeführt. Erfolgt eine Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann uns der Besteller nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von 4 Wochen setzen mit der Erklärung, dass er nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Käufer den ihm obliegenden Pflichten (wie z.B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung bereitzustellender Unterlagen) nachgekommen ist.

6.2 Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden sind ausgeschlossen, soweit uns für die eintretende Verzögerung nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Wahl des Lieferweges und des geeigneten Verpackungsmaterials steht in unserem Ermessen, falls der Kunde ccc nichts anderes vorschreibt.

6.3 ccc ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt. Der Käufer hat hierfür den anteiligen Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn für den gesamten Auftragsumfang nur ein Gesamtpreis angegeben wurde.

6.4 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware/Dienstleistung bleibt ccc bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten. Beim Zugriff Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von ccc hinweisen und ccc unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen anderer Abnehmer gelten bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber als an ccc abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen.

7.2 Die Originale (z.B. Illustrationen) sind, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Digitale Daten

ccc ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Dies gilt insbesondere laut gängiger Rechtsprechung für offene Arbeitsdateien – alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung seitens ccc angefertigt werden – die prinzipiell im Eigentum von ccc verbleiben. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. ccc schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1 Die Produktionsüberwachung durch ccc erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist ccc berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. ccc haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Produktionsregie berechnet ccc 15% der jeweiligen Produktions- bzw. Fremdkosten.

9.2 Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber ccc 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. ccc ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso steht ccc das Recht zu, mit Kundenname und -projekt Eigenwerbung zu betreiben analog und digital.

10. Gewährleistung

10.1 Wir gewährleisten die einwandfreie Beschaffenheit und Funktion der von uns gelieferten neuen Ware und Dienstleistung auf die gesetzliche Dauer von sechs Monaten ab Lieferung. Für Mängel haftet ccc nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel jeder Art hat er innerhalb von einer Woche durch schriftliche Anzeige an ccc zu rügen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert ccc nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

10.2 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung. Bei der Erstellung von Individualaufträgen beginnt die Gewährleistung mit der Abnahme. Werden Veränderungen vom Auftraggeber oder von dritter Seite an der Dienstleistung vorgenommen, so erlischt die Gewährleistung. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft ccc keine Gewährleistungspflicht.

10.3 Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten und zur Mängelbeseitigung hat der Käufer ccc die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster dafür zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.

10.4 Falls ccc die gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder von ccc verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware oder Dienstleistung für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Eigenschaft wurde von uns schriftlich zugesichert. Die Zusendung von Mustern ist keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft.

10.5 ccc verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc sorgfältig zu behandeln.

10.6 Mit Auslieferung der Ware an einen Versandbeauftragten geht die Gefahr auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt. Eine Versicherung wird nur auf besonderen Wunsch und Rechnung des Bestellers abgeschlossen.

10.7 Die Ware ist sofort bei Empfang auf Transportschäden und Vollzähligkeit zu untersuchen. Offensichtliche Schäden der Ware, bzw an der Verpackung sind vom Anlieferer sofort bei Anlieferung auf dem Frachtbrief oder ähnlichem unterschriftlich zu bestätigen. Verdeckte Schäden sind längstens innerhalb von drei Tagen beim Anlieferer geltend zu machen, sofern der Anlieferer keine kürzeren Zeiten vorsieht. Innerhalb dieser Fristen ist ccc eine Kopie der Schadensliste vorzulegen.

11. Haftung

11.1 Die Haftung für unmittelbare Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt hiervon unberührt. In jedem Fall wird jedoch die Haftung beschränkt auf den Kaufpreis.

11.2 ccc haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ccc nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

11.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt ccc gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit ccc kein Auswahlverschulden trifft. ccc tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

11.4 Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von ccc zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

11.5 Der Auftraggeber stellt ccc von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ccc stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

11.6 Mit der Freigabe von Entwürfen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung, für den Designer entfällt jede Haftung. Die Freigabe erfolgt grundsätzlich schriftlich durch den Auftraggeber. In Ausnahmefällen kann eine mündliche bzw fernmündliche Freigabe, jedoch mit Gesprächsnotiz, vereinbart werden, sollte dies aus dem Projektverlauf heraus notwendig werden.

11.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

12. Schlussbestimmung

12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von ccc.

12.2 Gerichtsstand ist Passau.

12.3 Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von ccc gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

12.4 Eine email, versehen mit unserer email-Adresse, gilt als Unterschrift. Das gilt auch für emails von Kunden. Vereinbarungen per Fax sind ebenso rechtsgültig.

 
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